MP3-Demos & Hörproben

Da ich kein aktiver Musiker mehr bin aber mich immer noch gerne mit dieser Materie befasse, erstelle ich seit längerer Zeit bereits Sounds mit dem Computer. In der Rubrik "Der PC, mein Musikkollege" zeige ich euch, welche Werkzeuge ich hierzu verwende. Vor einiger Zeit standen für private Nutzer die Hörproben unserer Songs noch hier zur Verfügung. Nach der Registrierung auf meiner Webseite, erhielten sie auf Wunsch, von mir ein eigenes Passwort. Damit hatten registrierte Personen nicht nur Zugriff auf meine Hörproben und Gedichte, sondern bestätigten, die Dateien lediglich zum privaten Gebrauch zu nutzen. Um zu vermeiden, das Passwort ohne mein Einverständnis an andere Personen weiterzureichen, werden durch eine Vergleichs-Funktion in der Benutzerkontrolle, doppelte Nutzer mit gleichem Passwort sofort deaktiviert und von mir gelöscht. Weiteres unter Datenschutzbestimmungen und den Haftungsausschluss.

Wahrung der Urheberrechte
Unserer Musikgruppe "Kiwis" spielte meist Schlager und Oldies mit hohem Erkennungsgrad nach, die als Hörproben angeboten wurden. Bis zum Jahr 2000 waren noch einige der Musiker der Gruppe "Kiwis" GEMA-Mitglieder und hatten Lizenzen. Jedoch erlosch nach Auflösung unserer Musikgruppe jegliche Anspruchsberechtigung.

Auch alte Songs sind GEMA-pflichtig.Laut UrhG (Urheberrechtsgesetz) haben deutschen Urheberrechte selbst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers noch Bestand. Auch Coverversionen, Remixe sowie Teile von Werken, wie Hörproben, unterliegen dem UrhG und sind GEMA-pflichtig.

Abgelaufene Lizenzen
Nach Ablauf der Lizenzen ist es uns Hobbymusikern nicht mehr gestattet, Tonträger zu verkaufen oder Songs im Internet zum Download anzubieten.

Eigene Kompositionen
Auf meiner Webseite befanden sich auch etliche eigene Kompositionen. Es wäre zwar nicht nötig gewesen, unsere Musikwerke notariell registrieren und schützen zu lassen, hätte aber einen großen Vorteil gebracht. Nach Veröffentlichung unserer Hörproben entdeckten wir immer wieder Plagiate unserer Werke. Hätten Streamingnutzer nur eine Anfrage an uns gerichtet, gerne wären wir bereit gewesen, unsere Musikwerke zur Verfügung zu stellen. Ein Verweis auf den Urheber wäre unsere einzige Bedingung gewesen.

Tipp! Selbstkomponierte Songs sind nach deutschem Urheberrecht automatisch geschützt!
Eine eigene Komposition, ohne Hinweis auf den Urheber plötzlich im Radio zu hören ist ärgerlich, was auch der Grund ist, Hörproben nur für die private Nutzung bereitzustellen.

Seltenheitswert
Selbst wenn unsere veröffentlichten Musikstücke teilweise sehr alt waren, hatten sie doch einen gewissen historischen Wert. Viele Titel sind nämlich kaum oder nicht mehr im Handel erhältlich. Es steckte eine Menge Arbeit dahinter, die mit Bandmaschine und Kassettenrecorder eingespielte Musik zu digitalisieren.

Tipp! Eigene Musikwerke können über die Webseite priormart.com geschützt werden.

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